Fachanwalt Verkehrsrecht

Ein Rechtsanwalt darf sich nur dann als Fachanwalt bezeichnen, wenn er auf einem bestimmten Rechtsgebiet besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen nachgewiesen hat. Die theoretischen Kenntnisse werden durch einen Lehrgang der wenigstens 120 Zeitstunden umfasst und durch mehrere Leistungskontrollen begleitet wird nachgewiesen. Die besondere praktische Erfahrung ist durch eine Vielzahl von bearbeiteten Fällen aus den Rechtsgebieten des Verkehrszivilrechts, Verkehrsordnungswidrigkeiten- und Verkehrsstrafrechts, dem Recht der Fahrerlaubnis und dem Versicherungsrecht nachzuweisen.

Diese besonderen Kenntnisse werden durch Fortbildungen von wenigstens 15 Zeitstunden kalenderjährlich auf dem neusten Stand gehalten.

Am 20.04.2007 wurde mir von der Rechtsanwaltskammer Stuttgart die Bezeichnung „Fachanwalt für Verkehrsrecht“ verliehen.

Ich berate und vertrete Sie im gesamten Bereich des Verkehrsrechts. Dieses umfasst neben dem Verkehrszivilrecht das Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht sowie das Verkehrsverwaltungsrecht.

Stichworte meiner Tätigkeit als Fachanwalt im Verkehrsrecht sind unter anderem:

Abstandsunterschreitung, Fahrten unter Alkoholeinfluss (Trunkenheitsfahrt), fahrlässige Körperverletzung im Straßenverkehr, Fahrtenbuchauflage, Führerscheinangelegenheiten (Recht der Fahrerlaubnis), Gefährdung des Straßenverkehrs, MPU, Geschwindigkeitsüberschreitung, Schadenersatzrecht, Schmerzensgeld, Streitigkeiten mit der Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung, Streitigkeiten aus Kaufverträgen, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Unfallflucht), Punkte, Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht, Verkehrsstrafrecht und Verkehrsunfallregulierung.

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Matthias Schartmann

Rechtsanwalt

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